Zum 1. Januar 2015 wurde bundesweit und branchenübergreifend ein Mindestlohn von 8,50 Euro pro Arbeitsstunde eingeführt. In der Praxis werfen die Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) eine Vielzahl von Anwendungsfragen auf. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat nun einen Fragen- und Antwortkatalog vorgelegt. Die Handreichung verschafft zumindest eine grundsätzliche Orientierung bei der Auslegung und Anwendung der besonders praxisrelevanten Regelungen.