Einzelne Bestimmungen der neuen Tachographen-Verordnung der EU sind zum 2. März 2015 in Kraft getreten. Darunter ist die 100-Kilometer-Regelung. Sie weitet die Handwerkerausnahme von 50 auf 100 km aus. Die Neuerung berücksichtigt der BVM in seinem aktualisierten Merkblatt 3: ”Fahrpersonalverordnung”, das für Mitglieder ab sofort bestellbar ist.