Generalunternehmer haften ab sofort für Subdienstleister
Am 1. Januar 2015 ist in Deutschland branchenübergreifend der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro brutto pro Arbeitsstunde verbindlich geworden. Als Generalunternehmer haften Handwerksbetriebe ab sofort nicht nur für die Umsetzung des Mindestlohngesetzes im eigenen Betrieb, sondern darüber hinaus für die entsprechende Praxis ihrer Subunternehmer sowie von deren Auftragnehmern. Verstöße gegen das Mindestlohngesetz – auch durch die eigenen Subdienstleister – können betriebswirtschaftlich existenziell werden