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2015

Lenk- und Ruhezeiten für Kraftfahrer:

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Auslegungshilfe zur Handwerkerausnahme

Am 2. März 2015 trat die neue EU-Verordnung 165/2014 in Kraft. In Artikel 45 wurde der Radius der Handwerkerausnahme von 50 auf 100 km verdoppelt. Die EU-Verordnung gilt unmittelbar in Deutschland, ein Umsetzungsakt durch den deutschen Gesetzgeber ist nicht erforderlich. Aufgrund von Anfragen informiert die Bundesvereinigung Bauwirtschaft jetzt, wie der Umkreis von 100 km vom Standort des Unternehmens bei der Handwerkerausnahme definiert wird. Das Rundschreiben ist nach dem Login für unsere Mitglieder verfügbar.

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